Das Q-Zeichen

Das Q-Zeichen ist eine eingetragene Europäische Gewährleistungsmarke, die die umfangreiche Zertifizierung und die Zuverlässigkeit eines Dämmstoffes demonstriert.
Das Q-Zeichen ist als Gewährleistungsmarke (Certification Mark) beim EUIPO, dem Europäischen Amt zum Schutz geistigen Eigentums, registriert, und kann hier eingesehen werden. Details zur Vergabe und den damit verbundenen Verpflichtungen für die Aussteller sind in einer Satzung geregelt, die vor Eintragung der Marke einer detaillierten juristischen Prüfung unterzogen wird. Diese verweist stets auf die Festlegungen in den verschiedenen Zertifizierungsprogrammen des FIW München. Eine Zertifizierung nach einem freiwilligen Zertifizierungsprogramm ist somit stets eine Grundvoraussetzung zur Kennzeichnung von Wärmedämmstoffen mit dem Q-Zeichen.

Bisher verfügbare Q-Zeichen im Überblick

Bereits im Jahr 2010 wurde mit EPS-Herstellern eine freiwillige Überwachung für Dämmstoffe im Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) vereinbart, zusätzlich zur Fremdüberwachung und Zertifizierung nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ). Damit konnte ein Nachweis für die Dämmstoffanforderungen damaliger Europäisch Technischer Zulassungen (ETA) für das WDV-System einiger WDVS-Halter erbracht werden.
Im Jahr 2015 wurden die nationalen Anforderungen der abZs und die Europäischen Vorgaben der ETAs nach ETAG 004 in einem freiwilligem Zertifizierungsprogramm nach EN 17065, gemeinsam mit den im IVH (Industrieverband Hartschaum) organisierten Herstellern von EPS-Dämmstoffen, zusammengeführt.

Seit dem Wegfall der Zulassungen für WDVS-Dämmstoffe (Z-33.4-xxx) nach Umsetzung des EuGH-Urteils vom 16.10.2014 sind die Zertifikate nach dem freiwilligen Zertifizierungsprogramm die ideale Schnittstelle zwischen Wärmedämmstoff und WDV-System. Sie bestätigen die Übereinstimmung des Dämmstoffes mit nationalen (abZ für WDVS) und europäischen (EAD und zukünftig hEN für WDVS) Forderungen und bieten WDV-Systemhalter, Planer und Bauherrn einen unabhängigen Qualitätsnachweis.
Das Q-Zeichen für WDVS-Dämmstoffe bietet als eingetragene Zertifizierungsmarke einen adäquaten Ersatz für das durch EuGH-Urteil  entfallene Ü-Zeichen und ist das Gesicht der nach unseren freiwilligen Zertifizierungsprogrammen zertifizierten „Qualitätsdämmstoffe“.

Parallel wurde 2017 ein Zertifizierungsprogramm für Mineralwolle-Dämmstoffe im WDVS aufgelegt. Es wurde 2020 in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. (FMI) überarbeitet und mit dem Q-Zeichen verknüpft, das die meisten in Deutschland verarbeiteten WDVS-Dämmstoffe aus Mineralwolle tragen. Weiterhin werden Zertifizierungsprogramme für Wärmedämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PU), Phenolhartschaum (PF) und Holzwolle (WW) angeboten.

Die Zertifizierungsprogramme für WDVS-Dämmstoffe werden regelmäßig mit Zertifizierungsstellen für WDV-Systeme und den Dokumenten des DIBt abgestimmt und an die aktuellen Veränderungen (EAD und hEN 17237 für WDVS) angepasst.

Wärmedämmstoffe, die außerhalb der Gebäudeabdichtung verbaut werden, sind Witterungseinflüssen unmittelbar ausgesetzt, schützen aber auch die Abdichtung vor mechanischen Verletzungen und großen Temperaturschwankungen. Die Verwendung und die Bemessungswerte für diese Dämmstoffe werden deshalb, mit wenigen Ausnahmen für XPS und Schaumglas, in allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG) geregelt. Die hohen Anforderungen an Wärmedämmstoffe für diese ambitionierten Anwendungen werden in europäisch technischen Bewertungen (ETB bzw. ETA) festgelegt. Die geringe Wasseraufnahme und ein hoher Widerstand bei Frost-Tau-Wechselbeanspruchung sind eine Grundvoraussetzung. Ruht das gesamte Gewicht des Gebäudes auf einer lastabtragenden Dämmschicht unterhalb der Gründungplatte, sind mechanische Langzeiteigenschaften äußerst wichtig.

Es werden drei Anwendungsbereiche für Wärmedämmstoffe außerhalb der Abdichtung unterschieden:

  • Umkehrdach mit der Dämmschicht oberhalb der Dachdichtbahn, mit Bekiesung (genormt für XPS), mit extensiver oder intensiver Begrünung (Gründach) oder als Parkdeck
  • Perimeterdämmung von Kellern oder Gründungsplatten von Gebäuden, bei nicht drückendem Wasser (genormt für XPS und Schaumglas) oder in permanentem Grundwasser, ohne statische Anforderungen
  • Lastabtragende Dämmschicht unter Gründungsplatten, ausschließlich geregelt über allgemeine Bauartgenehmigungen und einer ETA für den Dämmstoff

Die freiwilligen Zertifizierungsprogramme des FIW München für diese  Anwendungen gehen speziell auf die Anforderungen der europäisch technischen Bewertungen (ETB bzw. ETA) der Dämmstoffe ein und sichern durch Überprüfung u.a. der Wasseraufnahme, der Frost-Tau-Wechseleigenschaften und des Langzeit-Kriechverhaltens die Zuverlässigkeit des Dämmstoffe über 50 Jahre und darüber hinaus (siehe Nutzungserwartung in ETAs).

XPS-Dämmplatten verfügen i.d.R. über allgemeine Bauartgenehmigungen für die drei Anwendungen außerhalb der Gebäudeabdichtung: Umkehrdach als Gründach, Perimeter im Grundwasser und unter der lastabtragenden Gründungsplatte. Dadurch können XPS-Dämmstoffe diese drei Anwendungen (Gründach, Grundwasser, Gründungsplatte) als Zusatz zum Q-Zeichen führen.

Die dafür erforderlichen hohen Anforderungen an den Dämmstoff werden in einer europäisch technischen Bewertung (ETB bzw. ETA) definiert. Der Kontrollplan zur ETA verpflichtet den Hersteller zwar zu einer deutlich höheren Prüffrequenz in seiner werkseigenen Produktionskontrolle gegenüber den harmonisierten Produktnormen, eine stichprobenartige Entnahme von Proben im Werk und deren Überprüfung durch eine neutrale Prüfstelle ist jedoch nicht vorgesehen.

Das freiwillige „Zertifizierungsprogramm für Dämmplatten aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) als Wärmedämmung außerhalb der Abdichtung“ des FIW München verlangt zweimal jährlich die zufällige Entnahme von Proben aus dem Lagerbereich des Herstellwerkes durch die Zertifizierungsstelle für jedes Produkt. Die Proben werden in einer akkreditierten Prüfstelle auf alle Anforderungen der ETA hin überprüft. Dabei werden z.B. Probekörper befeuchtet, 300 Frost-Tau-Zyklen von -20 °C / +20 °C ausgesetzt und anschließend die Veränderung der Druck-, Zug- und Scherfestigkeit geprüft. Weitere Probekörper werden über 1 Jahr bzw. 1,7 Jahre mit einer konstanten hohen Last beaufschlagt. Durch Verfolgung der Dickenänderung kann eine Vorhersage des Langzeit-Kriechverhaltens über 50 Jahre getroffen werden, die für lastabtragende Anwendungen streng begrenzt ist. Selbstverständlich werden auch die Wärmeleitfähigkeit, das Brandverhalten, alle mechanischen Eigenschaften, die Dimensionsstabilität und auch alle geometrischen Daten und die Rohdichte überprüft. Eine Untersuchung des Zellgases in dem geschlossenzelligen Dämmstoff schließt die Verwendung von verbotenen oder nicht deklarierten Treibmitteln aus.

Nur XPS-Dämmstoffe, die über ein gültiges Zertifikat in Bezug auf die jeweilige Bauartgenehmigung verfügen, sind berechtigt, das Q-Zeichen mit dem Zusatz der jeweiligen Bauartgenehmigung zu führen. In der Zertifikatsdatenbank auf der Homepage des FIW München kann die Gültigkeit der Zertifikate überprüft werden: FIW-München | Zertifikats-Datenbank (fiw-muenchen.de)

Die Zertifizierung und Prüfung nach dem Zertifizierungsprogramm für XPS-Dämmstoffe kann vom FIW München, der MPA NRW in Dortmund und der MPA Stuttgart durchgeführt werden. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) kontrolliert die Durchführung der Zertifizierung und der Prüfungen und verleiht den neutralen Stellen die Akkreditierungsurkunde.

Das Q-Zeichen für diese Anwendungen sichert somit die Zuverlässigkeit der XPS-Dämmstoffe über die gesamte Nutzungszeit, für die laut den europäisch technischen Bewertungen (ETB bzw. ETA) mindestens 50 Jahre erwartet werden können. Die Zertifizierung und der Prüfumfang übersteigt die Regelungen früherer allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für XPS-Dämmplatten in diesen Anwendungen, die mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet wurden.

Weiter Informationen zum Q-Zeichen für XPS-Dämmstoffe finden Sie unter: https://www.xps-qualitaet.de

Schaumglas-Dämmplatten verfügen i.d.R. über allgemeine Bauartgenehmigungen für folgende Anwendungen außerhalb der Gebäudeabdichtung: Perimeter im Grundwasser und unter der lastabtragenden Gründungsplatte. Dadurch können Schaumglas-Dämmstoffe diese Anwendungen (Grundwasser, Gründungsplatte) als Zusatz zum Q-Zeichen führen.

Die dafür erforderlichen hohen Anforderungen an den Dämmstoff werden in einer europäisch technischen Bewertung (ETB bzw. ETA) definiert. Der Kontrollplan zur ETA verpflichtet den Hersteller zwar zu einer deutlich höheren Prüffrequenz in seiner werkseigenen Produktionskontrolle gegenüber den harmonisierten Produktnormen, eine stichprobenartige Entnahme von Proben im Werk und deren Überprüfung durch eine neutrale Prüfstelle ist jedoch nicht vorgesehen.

Das freiwillige „Zertifizierungsprogramm für Dämmplatten aus Schaumglas (CG) als lastabtragende Schicht und Wärmedämmung außerhalb der Abdichtung“ des FIW München verlangt zweimal jährlich die zufällige Entnahme von Proben aus dem Lagerbereich des Herstellwerkes durch die Zertifizierungsstelle für jedes Produkt. Die Proben werden in einer akkreditierten Prüfstelle auf alle Anforderungen der ETA hin überprüft. Dabei werden z.B. die Wärmeleitfähigkeit, die Wasseraufnahme, alle mechanischen Eigenschaften, die Dimensionsstabilität und auch alle geometrischen Daten und die Rohdichte überprüft.

Nur Schaumglas-Dämmstoffe, die über ein gültiges Zertifikat in Bezug auf die jeweilige Bauartgenehmigung verfügen, sind berechtigt, das Q-Zeichen mit dem Zusatz der jeweiligen Bauartgenehmigung zu führen. In der Zertifikatsdatenbank auf der Homepage des FIW München kann die Gültigkeit der Zertifikate überprüft werden: FIW-München | Zertifikats-Datenbank (fiw-muenchen.de)

Die Zertifizierung und Prüfung nach dem Zertifizierungsprogramm für Schaumglas-Dämmstoffe kann vom FIW München, der MPA NRW in Dortmund und der MPA Stuttgart durchgeführt werden. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) kontrolliert die Durchführung der Zertifizierung und der Prüfungen und verleiht den neutralen Stellen die Akkreditierungsurkunde.

Das Q-Zeichen für diese Anwendungen sichert somit die Zuverlässigkeit der XPS-Dämmstoffe über die gesamte Nutzungszeit, für die laut den europäisch technischen Bewertungen (ETB bzw. ETA) mindestens 50 Jahre erwartet werden können. Die Zertifizierung und der Prüfumfang übersteigt die Regelungen früherer allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für XPS-Dämmplatten in diesen Anwendungen, die mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet wurden.

Außerhalb der Gebäudeabdichtung sind EPS-Dämmplatten für die Anwendung als Perimeterdämmung ohne drückendes Wasser geeignet und verfügen über eine allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG). Dadurch können EPS-Dämmstoffe diese Anwendungen als Zusatz zum Q-Zeichen führen (Bauartgenehmigung – EPS-Perimeter). Häufig werden EPS-Dämmplatten mit Bauartgenehmigung im verputzten Sockelbereich von Gebäuden verwendet, was der Zusatz „DIN 4108-10“ im Q-Zeichen ausdrückt (Anwendung WAS nach DIN 4108-10 mit CE nach EN 13163).

Die dafür erforderlichen hohen Anforderungen an den Dämmstoff werden i.d.R. in einer europäisch technischen Bewertung (ETB bzw. ETA) definiert. Der Kontrollplan zur ETA verpflichtet den Hersteller zwar zu einer deutlich höheren Prüffrequenz in seiner werkseigenen Produktionskontrolle gegenüber den harmonisierten Produktnormen, eine stichprobenartige Entnahme von Proben im Werk und deren Überprüfung durch eine neutrale Prüfstelle ist jedoch nicht vorgesehen.

Das freiwillige „Zertifizierungsprogramm für Dämmplatten aus expandertem Polystyrolschaum (EPS) als Wärmedämmung außerhalb der Abdichtung“ des FIW München verlangt zweimal jährlich die zufällige Entnahme von Proben aus dem Lagerbereich des Herstellwerkes durch die Zertifizierungsstelle für jedes Produkt. Die Proben werden in einer akkreditierten Prüfstelle auf alle Anforderungen der ETA hin überprüft. Dabei werden z.B. Probekörper befeuchtet, 300 Frost-Tau-Zyklen von -20 °C / +20 °C ausgesetzt und anschließend die Veränderung der Druckfestigkeit geprüft. Selbstverständlich werden auch die Wärmeleitfähigkeit, das Brandverhalten, alle mechanischen Eigenschaften, die Dimensionsstabilität und auch alle geometrischen Daten und die Rohdichte überprüft.

Nur EPS-Dämmstoffe, die über ein gültiges Zertifikat in Bezug auf die jeweilige Bauartgenehmigung verfügen, sind berechtigt, das Q-Zeichen mit dem Zusatz der Bauartgenehmigung zu führen. In der Zertifikatsdatenbank auf der Homepage des FIW München kann die Gültigkeit der Zertifikate überprüft werden: FIW-München | Zertifikats-Datenbank (fiw-muenchen.de)

Die Zertifizierung und Prüfung nach dem Zertifizierungsprogramm für EPS-Dämmstoffe kann vom FIW München, der MPA NRW in Dortmund und der MPA Stuttgart durchgeführt werden. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) kontrolliert die Durchführung der Zertifizierung und der Prüfungen und verleiht den neutralen Stellen die Akkreditierungsurkunde.

Das Q-Zeichen für diese Anwendung sichert somit die Zuverlässigkeit der EPS-Dämmstoffe über die gesamte Nutzungszeit, für die laut den europäisch technischen Bewertungen (ETB bzw. ETA) mindestens 50 Jahre erwartet werden können. Die Zertifizierung und der Prüfumfang übersteigt die Regelungen früherer allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für EPS-Dämmplatten in diesen Anwendungen, die mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet wurden.

Sandwichelemente ermöglichen eine besonders leichte, schnelle und kosteneffiziente Bauweise. An die Kernschicht, die fest mit zwei i.d.R. metallischen Deckschichten verbunden ist, werden hohe mechanische Anforderungen gestellt, um die statische Tragfähigkeit der Sandwichelemente und damit die Standsicherheit der daraus errichteten Gebäude zu gewährleisten.

Da die Kernschicht gleichzeitig die Wärmedämmschicht des Bauteils darstellt, ist deren Wärmeleitfähigkeit entscheidend für den Energiebedarf des Gebäudes. Die europäische Brandklasse der Dämmschicht hat einen großen Einfluss auf das Brandverhalten und Feuerwiderstandsklasse des Sandwichelementes und somit auf dessen Verwendbarkeit, um die nationalen Anforderungen an der Brandschutz von Gebäuden zu erfüllen.

Die freiwilligen „Zertifizierungsprogramme für Dämmplatten als Kernschicht für Sandwichelemente (CORE)“ des FIW München berücksichtigen die mechanischen, wärmetechnischen und brandtechnischen Anforderungen an den Wärmedämmstoff und verlangen, dass alle ausgewiesenen Leistungen an einer geprüften Charge gleichzeitig erfüllt werden (Produkt-Zertifizierung). Sie verlangen weiterhin zweimal jährlich die zufällige Entnahme von Proben aus dem Lagerbereich des Herstellwerkes durch die Zertifizierungsstelle für jedes Produkt. Die Proben werden in einer akkreditierten Prüfstelle auf alle Kriterien für die Anwendung als Kernschicht von Sandwichelementen hin geprüft. Dazu gehören die Wärmeleitfähigkeit, die relevanten mechanischen Kenngrößen und die europäische Brandklasse. Eine Untersuchung des Zellgases in geschlossenzelligen Schaumstoffen schließt die Verwendung von verbotenen oder nicht deklarierten Treibmitteln aus.

Nur Kern-Dämmstoffe für Sandwichelemente, die über ein gültiges Zertifikat verfügen, sind berechtigt, das Q-Zeichen mit dem Zusatz „CORE“ zu führen. In der Zertifikatsdatenbank auf der Homepage des FIW München kann die Gültigkeit der Zertifikate überprüft werden: FIW-München | Zertifikats-Datenbank (fiw-muenchen.de)

Das Q-Zeichen für diese Anwendungen sichert somit die Zuverlässigkeit der Dämmstoffe über die gesamte Nutzungszeit, für die laut Mandat der europäischen Produktnormung mindestens 25 Jahre erwartet werden können. Die Zertifizierung und der Prüfumfang für die Dämmschicht übersteigt die Regelungen allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen für Sandwichelemente, die mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet wurden.

Das Q-Zeichen für Dämmplatten aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) als Kernschicht für Sandwichelemente (XPS-CORE) wird auf Grundlage von Zertifikaten zum gleichlautenden freiwilligen Zertifizierungsprogramm verliehen. Neben der Wärmeleitfähigkeit und dem Brandverhalten wird die für die mechanische Stabilität der Elemente erforderliche Druck-, Zug- und Scherfestigkeit der Kernschicht einschließlich der dazugehörigen Module geprüft. Darüber hinaus wird das Langzeit-Druckkriechverhalten des Schaumkunststoffes mit einer Prüfzeit von 1 bzw. 1,7 Jahre bestimmt und auf eine Zeitspanne von 50 Jahren hin bewertet. Damit bieten XPS-Dämmstoffe mit Q-Zeichen eine besonders hohe Zuverlässigkeit der mechanischen Eigenschaften über die gesamte Nutzungszeit.

Weitere Zertifizierungsprogramme für Polyurethan-Hartschaum (PU) und Mineralwolle (MW) als Kernschicht für Sandwichelemente werden zur Zeit am FIW München entwickelt. Diese bilden die Grundlage für weitere Q-Zeichen mit dem Zusatz CORE für diese Dämmstoffe und werden für weitere Sicherheit bei Leichtbau-Konstruktionen mit Sandwichelementen sorgen.

Sind Sie interessiert an eigenen, auf Sie abgestimmten Programmen, oder haben Fragen zu den bestehenden Zertifikatsprogrammen? Wir freuen uns über ihre Anfrage

Portrait
Claus Karrer

Voraussetzungen für die Vergabe des Q-Zeichens

Die dem Q-Zeichen zugrunde liegenden Zertifizierungsprogramme beinhalten immer:

  • Mindestens zwei Werksinspektionen jährlich durch einen von der Zertifizierungsstelle entsandten Auditor mit Produktentnahme, wobei mindestens eine unangemeldet erfolgt oder durch alternative Maßnahmen eine zufällige Entnahme gesichert wird
  • Die zweimal jährlich stattfindende Prüfung aller für die Anwendung des Wärmedämmstoffes relevanten Eigenschaften an der gleichen Charge, entnommen während der Werksinspektionen
  • Eine mindestens zweimal jährliche Auditierung der werkseigenen Produktionskontrolle auf Zuverlässigkeit der Durchführung und zu den Prüfergebnissen, auf Grundlage der Europäischen Produkt- und Konformitätsnorm und zusätzlichen anwendungsbezogenen Anforderungen
  • Den transparenten und konsequenten Zertifizierungsablauf mit Vergabe von zeitlich befristeten Zertifikaten und/oder Registrierung der Zertifikate auf der FIW-Homepage

Das Q-Zeichen kann von der Zertifizierungsstelle des FIW München oder einer Partnerstelle, die sich für die Durchführung der Zertifizierung qualifiziert hat, vergeben werden. Durch Rundversuche und einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch der beteiligten Zertifizierungs- und Prüfstellen ist sichergestellt, dass die Vergabe des Q-Zeichens stets auf dem gleichen hohen Niveau erfolgt.

Das Q-Zeichen der ÜGPU für Wärmedämmstoffe aus Polyurethan-Hartschaum (PU)

Das Q-Zeichen der Qualitätsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum e.V. (ÜGPU) in Stuttgart ist, wie das Q-Zeichen des FIW München, eine eingetragene Europäische Gewährleistungsmarke. Die Eintragung des Q-Zeichens als Gewährleistungsmarke (Certification Mark) erfolgt beim EUIPO, dem Europäischen Amt zum Schutz geistigen Eigentums, und ist begleitet von einer detaillierten juristischen Prüfung zur Satzung.

Grundlage für die Vergabe des Q-Zeichens durch die ÜGPU ist das freiwillige „Zertifizierungsprogramm für Wärmedämmstoffe für Gebäude aus Polyurethan-Hartschaum (PU)“, das bereits im Jahr 2016 vom FIW München und der ÜGPU gemeinsam nach den Regeln der DIN EN ISO/ICE 17067 entwickelt wurde. Darin wird die zweimal jährliche Inspektion der Herstellwerke mit Auditierung der werkseigenen Produktionskontrolle und Entnahme von Dämmstoffproben gefordert. Die Überprüfung aller zertifizierten Eigenschaften an den entnommenen Proben durch die akkreditierte Prüfstelle bietet ein hohe Zuverlässigkeit für alle anwendungsrelevanten Eigenschaften der PU-Dämmstoffe (Produkt-Zertifizierung). Neben der bei PU-Dämmstoffen sehr niedrigen Wärmeleitfähigkeit werden an jedem Produkttyp die Druck- und Zugfestigkeit, die Dimensionsstabilität sowie das Brandverhalten überprüft. Eine Untersuchung des Zellgases in dem geschlossenzelligen Dämmstoff schließt die Verwendung von verbotenen oder nicht deklarierten Treibmitteln aus.
Nur PU-Dämmstoffe, die über ein gültiges Zertifikat in Bezug auf das Zertifizierungsprogramm verfügen, sind berechtigt, das Q-Zeichen der ÜGPU zu führen. Eine aktuelle Auflistung dieser Produkte sowie weitere Informationen zum Q-Zeichen der ÜGPU und der Zertifizierung von PU-Dämmstoffen finden Sie auf der Homepage der ÜGPU. In der Zertifikatsdatenbank auf der Homepage des FIW München kann ebenfalls die Gültigkeit der Zertifikate überprüft werden.