Die Zertifizierungsstelle des FIW München
Das FIW München ist die zentrale Stelle für das Zertifizieren von Dämmstoffen und Bauteilen und kann – wie die Produktprüfung und Bewertung im Bauwesen insgesamt – bereits auf eine 100-jährige Tradition zurückblicken.
Auch wenn man mit dem bloßen Auge meist keinen Qualitätsunterschied feststellen kann, bestehen je nach Produkt und Anwendungszweck teilweise große Unterschiede. Die in vielen Bereichen vereinheitlichende europäische Normung bildet für die Qualitätsprüfung lediglich einen europäischen (Mindest-)konsens bei der Festlegung der Anforderungen an Bauprodukte. Zudem bestehen national weiterhin unterschiedliche bauaufsichtliche Anforderungen. Hersteller qualitativ hochwertiger Produkte sind gezwungen, selbst aktiv zu werden, um beispielsweise die Schnittstellen zwischen den Komponenten zu definieren und eine kontinuierliche Qualität sicherzustellen. Schlussendlich bietet ein Gütesiegel die Garantie für bestimmte Qualitätsvereinbarungen, z.B. zwischen WDV-Systemhalter und Dämmstoffhersteller, vermeidet Kritik und kostspielige Rückrufaktionen und schafft Vertrauen der am Markt Beteiligten.
Nachfolgend werden die unterschiedlichen Aufgaben der Zertifizierungsstelle des FIW München vorgestellt, die sich in den letzten Jahren von der Zertifizierungsstelle nach Landesbauordnung hin zu einer Zertifizierungsstelle nach EUBauPVO bzw. für freiwillige Zertifizierungsprogramme entwickelt hat.
Ansprechpartner
Technische Dämmstoffe
Ralph AlbertiE-Mail: | alberti@fiw-muenchen.de |
Notified Body
In vielen Bereichen dürfen Produkte in den Staaten der EU nur vertrieben werden, wenn sie bestimmten (Sicherheits-)Anforderungen genügen. In einfachen Fällen bescheinigt der Hersteller sich selbst, dass sein Produkt die Anforderungen erfüllt (die Konformität mit den Anforderungen), häufig aber muss eine neutrale, fachkompetente Stelle einbezogen werden: Die Benannte Stelle (englisch Notified Body).
Als solche zählen innerhalb der EU staatlich benannte und staatlich überwachte private Prüfstellen (Auditier- und Zertifizierungsstellen), die im Staatsauftrag tätig werden, um die Konformitätsbewertung von Herstellern von Industrieerzeugnissen unterschiedlicher Art zu begleiten und zu kontrollieren. Hauptaufgabe ist es, die Konformitätsbewertung von Produkten des freien Warenverkehrs durchzuführen, sofern dies für das betreffende Produkt gemäß den EU-Richtlinien vorgesehen ist. Damit wird das Risiko für die Anwender der geprüften Produkte minimiert.
Wenn für Bauprodukte keine europäischen Regelungsgrundlagen existieren und sie zusätzlichen nationalen Anforderungen entsprechen müssen, um sicher verwendet werden zu dürfen, werden in Deutschland Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen – kurz PÜZ-Stellen – als unparteiliche Drittstellen tätig. Die Anerkennung als PÜZ-Stelle erfolgt durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt).
Das FIW München ist national (PÜZ-Stelle) und europäisch (Notified Body) anerkannt (sowie akkreditiert) als Prüflabor nach EN ISO/IEC 17025. Als erste notifizierte Stelle (NB 0751) in Deutschland ist das FIW München für Dämmstoffe aus extrudergeschäumtem Polystyrol oder Schaumglas als lastabtragende Schicht und/oder Wärmedämmung außerhalb der Abdichtung anerkannt.
Die Eintragung des FIW München im Verzeichnis der notifizierten Stellen der Europäischen Kommission (NANDO-Liste) finden Sie hier
Weitere Zertifikate und Anerkennungen des FIW München
CE-Kennzeichnung
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“
Die CE-Kennzeichnung ist daher kein Qualitätssiegel, sondern eine Kennzeichnung, die durch den Inverkehrbringer in eigenem Ermessen aufzubringen ist. Damit bringt er nur zum Ausdruck, dass er für das Bauprodukt eine Leistungserklärung erstellt hat und dafür die Verantwortung übernimmt. Das sagt aber nichts darüber aus, ob und ggf. wie häufig das Bauprodukt von einer unabhängigen Stelle überprüft wird.
Während die CE-Kennzeichnung primär die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards anzeigt, bieten freiwillige Zertifizierungsprogramme dem Verbraucher einen echten Mehrwert: die geprüfte und zertifizierte Einhaltung einheitlicher europäischer Qualitätsstandards. Am Markt haben sich mehrere Programme und Zertifizierungszeichen etabliert. Das FIW München ist bevollmächtigt, die folgenden Zeichen zu vergeben:
KEYMARK
Das FIW München bringt sich bei der „Lambda Expert Group“ für das freiwillige europäische Zertifizierungssystem (CEN KEYMARK) intensiv ein, um Messgenauigkeiten der registrierten Labore zu verbessern und das Zertifizierungsprogramm weiter zu entwickeln.
ÜGPU Qualitätszeichen
Das freiwillige Zertifizierungsprogramm erfüllt die Anforderungen an eine Typ 5 – Produkt-Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17067. Es ist als Produktzertifizierung zu verstehen, bei der für jeden Produkttyp alle zertifizierten Eigenschaften an einer entnommenen Produktprobe geprüft und erfüllen werden müssen. Eine Besonderheit beim Qualitätszeichen der ÜGPU ist, dass neben dem Zertifikat, das die Einhaltung aller wesentlichen Eigenschaften bescheinigt, auch eine „deutsche Anwendungsbescheinigung“ ausgestellt wird. Diese Anwendungsbescheinigung zeigt dem Verwender, dass gleichzeitig alle Mindestanforderungen nach DIN 4108-10 erfüllt werden und er den Dämmstoff entsprechend den Anwendungskurzzeichen nach DIN 4108-10 einsetzen kann.
Das FIW München entwickelt selbst Zertifizierungsprogramme für Bauartgenehmigungen, die auf ETAs basieren. Diese freiwilligen Zertifizierungsprogramme verringern das Haftungsrisiko der Planer und ausführenden Bauunternehmen und erhöhen das Vertrauen der Kunden in die Anwendbarkeit der Dämmstoffe. Mit solch einem Programm können verschiedene europäische und bauaufsichtliche Anforderungen zusammengeführt und unterschiedliche Nachweisverfahren auf einem Niveau gebündelt werden. Darüber hinaus kann mit diesen Zertifikaten die Einhaltung von individuellen Anforderungen für die jeweilige Anwendung nachgewiesen werden.