Verpflichtende Systeme

Eine Vielzahl neuer Verfahren und Produktentwicklungen im Bereich der Bautechnik weist erhebliche Abweichungen von allgemein anerkannten technischen Regeln auf oder gehört zur Gruppe der "ungeregelten Bauprodukte". Diese Bauprodukte bzw. Bauarten benötigen entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. eine Zustimmung im Einzelfall, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) oder eine europäische technische Bewertung (ETA).

Die Zertifizierungsstelle des FIW München verfügt über die Notifizierung nach Europäischer Bauprodukten-Verordnung (BauPVO) durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Voraussetzung dafür ist u.a. die Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).

Für europäisch harmonierte Bauprodukte sind die „Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit“ im Anhang V der BauPVO geregelt. Wärmedämmstoffe werden zunächst stets dem System 3 zugeordnet, bei dem eine Zertifizierung nicht vorgesehen ist.
Einige wenige Eigenschaften von Wärmedämmstoffen fallen aufgrund ihrer Zuordnung zu den Grundanforderungen (BWR) 1 bzw. 2 nach Anhang I der BauPVO in das System 1 zur Bewertung und Beurteilung der Leistungsbeständigkeit. In System 1 führt die notifizierte Zertifizierungsstelle die Produktentnahme für die Erstprüfung, eine Erstinspektion, sowie eine regelmäßige Auditierung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) durch. Eine regelmäßige Entnahme von Proben und Überprüfung derer Eigenschaften ist auch im System 1 nicht vorgesehen.

Die Zertifizierung nach BauPVO beschränkt sich auf die Eigenschaften, die dem System 1 unterliegen. Bei Wärmedämmstoffen ist dies häufig das Brandverhalten der Klassen C, B und A, falls das Produktionsverfahren das Brandverhalten beeinflusst. Das „Zertifikat der Leis-tungsbeständigkeit“ weist dann auch nur das Brandverhalten aus. Das bedeutet, die Wärmeleitfähigkeit eines Dämmstoffes wird nach BauPVO grundsätzlich nicht zertifiziert und ausschließlich vom Hersteller deklariert.

In der Leistungserklärung (LE bzw. DoP) erklärt der Hersteller eigenverantwortlich und rechtsverbindlich die Eigenschaften seines Bauproduktes und nennt die eventuell eingeschaltete Zertifizierungsstelle sowie die notifizierte Prüfstelle, welche die erforderliche Erstprüfung durchgeführt hat. Mit dem CE-Zeichen stellt der Hersteller die Konformität des Bauproduktes mit einer Europäischen Produktnorm oder Europäisch Technischen Bewertung (ETA) fest und verweist auf seine Leistungserklärung.

Die Zertifizierungsstelle des FIW München ist bauaufsichtlich anerkannte Zertifizierungsstelle nach den Bauordnungen der Länder (LBO). Im PÜZ-Stellen-Verzeichnis des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) ist das FIW München für viele Bauprodukte – vorwiegend Dämmstoffe – gelistet.

Bauprodukte, die von einer Europäisch harmonisierten Produktnorm (hEN) oder einer Europäisch Technischen Bewertung (ETA bzw. ETB) erfasst werden, dürfen nicht parallel durch die Mitgliedsstaaten geregelt werden. Ferner sind die Europäischen Normen und Bewertungen als vollständig zu betrachten, wodurch keine zusätzlichen nationalen Anforderungen an diese Bauprodukte zu stellen sind (siehe Urteil des EuGH C-100/13 vom 16.10.2014). Somit können allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) vom DIBt nurmehr für Dämmstoffe erteilt werden, für die es keine hEN gibt bzw. diese noch nicht im OJEU (Official Journal of the European Union) veröffentlicht wurde, und für die ein Antragsteller noch keine ETA beantragt hat.

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) definieren die Eigenschaften des Bauproduktes, regeln dessen Anwendung, fordern eine Eigenüberwachung durch den Hersteller und eine Fremdüberwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle mit einer vollständigen Produktprüfung zweimal jährlich.

Eine bauaufsichtlich anerkannte Zertifizierungsstelle überprüft die Übereinstimmung der Anforderungen nach abZ mit den Prüf- und Auditergebnissen der Prüf- und Überwachungsstelle und erteilt ein Übereinstimmungszertifikat. Der Hersteller kennzeichnet das zugelassene Produkt daraufhin entsprechend der „Verordnung über das Übereinstimmungszeichen (ÜZVO)“ mit dem Ü-Zeichen.

Ihre Ansprechpartner zur Prüf-/Überwachungsstelle (PÜZ-Stelle) nach LBO

Prüfstellenleiter: Stephan Guess, Überwachungsstellenleiter: Stefan Kutschera, Stellvertretung in beiden Fällen: Roland Schreiner

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Stephan Guess
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Stefan Kutschera
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Roland Schreiner

Ansprechpartner

Dämmstoffe im Bauwesen  

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Dr. rer. nat. Andreas Schmeller

Technische Dämmstoffe  

Ralph Alberti