Gutachten zum GEG und zur EPBD
Untersuchungen und Berechnungen für die Umsetzung der EPBD und die Novellierung des GEG
In diesem Projekt werden die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erarbeitet. Dabei wird die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) von Mai 2024 berücksichtigt und in deutsches Recht übersetzt. Darüber hinaus werden Vorschläge für die Anforderungen an Neubauten und den Gebäudebestand erarbeitet, die Wirtschaftlichkeit berechnet und weitere Analysen durchgeführt.
Die ambitionierten Meilensteine auf dem Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2045 müssen durch ein entsprechendes Instrumentarium im Gebäudebereich umgesetzt werden. Das GEG ist dabei ein wesentlicher Baustein. Dabei muss neben der Zielerreichung auch die volkswirtschaftliche und sozialverträgliche Transformation mitgedacht werden. Dabei ist die Verbrauchsreduktion durch baulichen Wärmeschutz und eine energieeffiziente Anlagentechnik sowie die Steigerung der Nutzung und Erzeugung von erneuerbarer Energie erforderlich.
Im Rahmen des Projekts beschäftigt sich das FIW unter anderem mit der Festlegung möglicher Anforderungsniveaus, der Baubarkeit und Lebenszyklusbetrachtung (LCA) dieser Anforderungsniveaus und Optionen der Quartiersbetrachtung. Das Projektkonsortium besteht aus dem ifeu Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH, Guidehouse, Öko-Institut e.V., Deutsche Energie-Agentur dena, ibh Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH, iTG Dresden und Stiftung Umweltenergierecht. Die Projektmittel werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung gestellt. Die Laufzeit des Projekts endet im Dezember 2024.