EPD und Lebenszyklusbetrachtung

Der Themenbereich der Nachhaltigkeit und im Speziellen die Deklaration von Umweltwirkungen (Ökobilanzierung) spielen eine immer wichtiger werdende Rolle in allen Unternehmen. Mit Verabschiedung des europäischen Green Deals und des nationalen Klimaschutzgesetz hat es sich Deutschland zum Ziel gemacht, bis 2045 klimaneutral zu werden. Vor allem im Bauwesen muss ein Umdenken stattfinden. Der Gebäudesektor trägt durch den hohen Ressourceneinsatz und Endenergieverbrauch während der Nutzungsphase zu einem großen Teil an den nationalen CO2-Äquivalenten und anderen Umweltwirkungen bei.

Jedoch bietet sich auch ein großes Potential zur Reduktion. Dämmstoffe und energiesparende Baustoffe sind die einzigen Materialien, die eingesetzt werden, um während ihrer Nutzungsphase am Gebäude Energie einzusparen. Trotzdem gibt es auch hier noch Verbesserungsbedarf, bspw. bei der Menge der Energie und der Emissionen, die für die Herstellung der Materialien eingesetzt werden müssen und bei der Recyclingfähigkeit bzw. der hochwertigen Wiederverwendung am Lebensende.

Wir vom FIW München nehmen die Relevanz des Themenfeldes ernst und möchten Sie bei der Umsetzung unterstützen. Somit bieten wir neben der freiwilligen Zertifizierung der Produktqualität nun auch die ökologische Bewertung Ihrer Produkte an. Wir freuen uns für Sie die Berechnung der Ökobilanz sowie die Erstellung der nötigen Unterlagen und Berichte für die Beantragung einer EPD zu übernehmen.

Zudem begleiten wir aktiv die Entwicklungen und Diskussionen zur Änderung und Erweiterung der Bauproduktenverordnung CPR auf EU-Ebene. Derzeitiger Stand ist, dass für alle harmonisierten Bauprodukte in Europa nach Inkrafttreten der neuen Bauprodukteverordnung - und der damit verbundenen Neuausgabe der Produktnormen - Kennzahlen zur Nachhaltigkeit und Recyclingfähigkeit in der Deklaration angegeben werden müssen. Das FIW München unterstützt sie hier bei der Ermittlung und Zusammenstellung der notwendigen Werte.

Bei Fragen oder Interesse, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns.


Frau Raphaela Ivanica M.Sc.
Herr Claus Karrer

Wir decken folgende Themenfelder ab:

Die Methodik der Ökobilanzierung basiert auf den DIN EN ISO-Normen 14040 und 14044 und bietet eine Möglichkeit, die Umweltwirkungen für Produkte und Gebäude anhand des Lebenszyklus darzustellen. Die Ökobilanzierung wird dabei in 4 Phasen unterteilt: Festlegung des Ziels und des Untersuchungsrahmens, Erstellung der Sachbilanzen, Wirkungsabschätzung sowie Auswertung der Ergebnisse.

 In dieser Phase wird das genaue Ziel der Untersuchung definiert, sowie die Rahmenbedingungen der Untersuchung festgelegt. Darin enthalten ist auch die Wahl der betrachteten Lebenszyklusphasen (Systemgrenze) und der Detaillierungsgrad der Untersuchung. Auch die Funktionelle Einheit als Bezugsgröße wird in dieser Phase definiert.

In der zweiten Phase werden die Sachbilanzen der Prozesse und Sub-Prozesse aufgestellt. Dabei werden die relevanten Input- und Output-Flüsse gelistet und mit Werten versehen (z.B. Masse, Volumen, Energiemenge etc.). Auch die Abfallströme und anfallende Nebenprodukte und ggf. notwendige Allokationsverfahren werden in dieser Phase bestimmt.

Während der Wirkungsabschätzung werden die Umweltwirkungen der ausgewählten Umweltwirkungskategorien (z.B. Treibhausgaspotential oder Versauerungspotential) anhand der Sachbilanzen berechnet. Es erfolgt eine Verknüpfung der beiden Phasen und eine Abschätzung, ob die Modellierung und getroffenen Annahmen transparent dargestellt und eindeutig beschrieben sind.

In dieser Phase werden die Umweltwirkungen der Wirkungsabschätzung und die Sachbilanzen analysiert und interpretiert. Hier wird auch die Übereinstimmung zum gesetzten Ziel und der Untersuchungsrahmen abgestimmt. Anhand der Auswertung können Schlussfolgerungen und Empfehlungen getroffen werden.

Alle Phasen beeinflussen sich gegenseitig. Vor allem die Datenerhebung während der Erstellung der Sachbilanzen und die Wirkungsabschätzung erfolgt iterativ. Im Laufe der Berechnungen kann es daher zu Anpassungen bzw. Nachjustierungen bei Ziel und Untersuchungsrahmen kommen.

Im Bereich der Bauprodukte hat sich das System der Umweltproduktdeklarationen (engl. Environmental Product Deklaration) kurz EPD durchgesetzt, um die Umweltwirkungen darzustellen. Bei der EPD handelt es sich um ein Typ III Umweltzeichen (nach ISO 14025) das auf einer Ökobilanz basiert. EPDs werden durch den Hersteller beantragt und durch unabhängige Dritte (z.B. dem ift Rosenheim oder IBU) verifiziert. Anschließend werden die EPDs in einer öffentlichen Datenbank gelistet. Durch die harmonisierte Norm EN 15804+A2 werden einheitliche Rahmenbedingungen und Rechenregeln geschaffen, die einen Vergleich von verschiedenen Bauprodukten (z.B. Dämmstoffen) ermöglicht. Neben den produktspezifischen EPDs ist es auch möglich die Umweltwirkungen herstellerspezifisch oder auf Verbandsebene darzustellen.